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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt - ist ein Bundesgesetz, welches zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Grnden der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitt" zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit dem AGG, welches als erster Artikel des umfangreichen Artikelgesetzes Gesetz zur Umsetzung europischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung" zum 14. August 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrepublik Deutschland vier auf der Grundlage von Art. 13 EGV erlassene EUGleichbehandlungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Der Schwerpunkt des AGG liegt hierbei auf dem Schutz vor Diskriminierung in Beschftigung und Beruf entsprechend den Richtlinienvorgaben.
Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Manahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprche bei Versten gegen das Benachteiligungsverbot (Entschdigung, Schadenersatz) geregelt.
Weiter im AGG verankert sind Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr.
Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Grnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. Dieses erstreckt sich aber entsprechend den europarechtlichen Vorgaben nur auf Massengeschfte und privatrechtliche Versicherungen.
Der wirksame Schutz vor Diskriminierung durch das AGG in der Praxis der Rechtsanwendung steht und fllt mit dem Beweisma und der Darlegungs- und Beweislast.1
[...]
1 Prtting, H., Gegenwartsprobleme der Beweislast, Seite
Antidiskriminierungsgesetz genannt - ist ein Bundesgesetz, welches zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Grnden der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitt" zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit dem AGG, welches als erster Artikel des umfangreichen Artikelgesetzes Gesetz zur Umsetzung europischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung" zum 14. August 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrepublik Deutschland vier auf der Grundlage von Art. 13 EGV erlassene EUGleichbehandlungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Der Schwerpunkt des AGG liegt hierbei auf dem Schutz vor Diskriminierung in Beschftigung und Beruf entsprechend den Richtlinienvorgaben.
Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Manahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprche bei Versten gegen das Benachteiligungsverbot (Entschdigung, Schadenersatz) geregelt.
Weiter im AGG verankert sind Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr.
Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Grnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. Dieses erstreckt sich aber entsprechend den europarechtlichen Vorgaben nur auf Massengeschfte und privatrechtliche Versicherungen.
Der wirksame Schutz vor Diskriminierung durch das AGG in der Praxis der Rechtsanwendung steht und fllt mit dem Beweisma und der Darlegungs- und Beweislast.1
[...]
1 Prtting, H., Gegenwartsprobleme der Beweislast, Seite
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656188513
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 88
- Utgivningsdatum: 2012-05-11
- Förlag: Grin Verlag