Juridik
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Das Kriterium der eigenwirtschaftlichen Nutzung von Betriebsmitteln fur die Feststellung eines Betriebsuberganges - (EuGH Guney-Goerres 15.12.2005, Rs C-232/ 04 und C-233/ 04)
Nils Pollmeyer
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Martin-Luther-Universitt Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Europisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das unternehmerische Ziel, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu
fokussieren, fhrt hufig dazu, nicht im Mittelpunkt der Wertschpfung stehende Ttigkeiten auf externe Auftragnehmer auszugliedern. Sind bei einem solchen bergang bestimmte Kriterien erfllt, handelt es sich um einen Betriebsbergang im Sinne des 613 a BGB1. Aufgrund der europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl von Fallgestaltungen ist dieser eine uerst komplizierte Vorschrift", die in einem stetigen - oft
durch den EuGH angestoen -Interpretationswandel steht
Das Vorliegen eines Betriebsbergangs gem 613 a BGB muss fr jeden Einzelfall untersucht werden. Bei dieser Prfung gilt es mehrere Punkte zu beachten; neben der Frage, ob es sich bei dem bertragenen Betriebs bzw. Betriebsteil um eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebenttigkeit handelt, ist die Wahrung der Identitt von
zentraler Bedeutung. Der EuGH fhrt sieben Kriterien auf, die im Sinne einer Gesamtbewertung untersucht werden mssen und auf deren Basis ber das Vorliegen eines Betriebsberganges entschieden wird. Der bergang von materiellen Aktiva ist einer von sieben Punkten, der auf Vorliegen eines Betriebsberganges hindeutet. Unklar war bis zur Entscheidung Gney-Grres allerdings, wie nicht eigenwirtschaftlich genutzte materielle Aktiva bei der bertragung eines Betriebes in Bezug auf die RL 2001/23/EG zu werten sind. Dies soll in der vorliegenden Arbeit errtert werden.
fokussieren, fhrt hufig dazu, nicht im Mittelpunkt der Wertschpfung stehende Ttigkeiten auf externe Auftragnehmer auszugliedern. Sind bei einem solchen bergang bestimmte Kriterien erfllt, handelt es sich um einen Betriebsbergang im Sinne des 613 a BGB1. Aufgrund der europarechtlichen Grundlagen und der Vielzahl von Fallgestaltungen ist dieser eine uerst komplizierte Vorschrift", die in einem stetigen - oft
durch den EuGH angestoen -Interpretationswandel steht
Das Vorliegen eines Betriebsbergangs gem 613 a BGB muss fr jeden Einzelfall untersucht werden. Bei dieser Prfung gilt es mehrere Punkte zu beachten; neben der Frage, ob es sich bei dem bertragenen Betriebs bzw. Betriebsteil um eine wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebenttigkeit handelt, ist die Wahrung der Identitt von
zentraler Bedeutung. Der EuGH fhrt sieben Kriterien auf, die im Sinne einer Gesamtbewertung untersucht werden mssen und auf deren Basis ber das Vorliegen eines Betriebsberganges entschieden wird. Der bergang von materiellen Aktiva ist einer von sieben Punkten, der auf Vorliegen eines Betriebsberganges hindeutet. Unklar war bis zur Entscheidung Gney-Grres allerdings, wie nicht eigenwirtschaftlich genutzte materielle Aktiva bei der bertragung eines Betriebes in Bezug auf die RL 2001/23/EG zu werten sind. Dies soll in der vorliegenden Arbeit errtert werden.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640327478
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 28
- Utgivningsdatum: 2009-05-17
- Förlag: Grin Publishing