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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule, Veranstaltung: Fach Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhltnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenber den Gesellschaftsglubigern nur mit einer bestimmten Vermgenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter haftet unbeschrnkt. Diesen bezeichnet man als persnlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementr. Die Rechtsstellung der Kommanditisten der KG ist in den 164-167 HGB geregelt, whrend sich die Rechtsstellung ihrer Komplementre nach den OHG-Vorschriften der 110-122 HGB richtet. Gegenber beiden Normenbereichen hat der Gesellschaftervertrag der KG weitgehend Vorrang (163 HGB). Die Regelungen des Gesellschaftervertrages unterliegen dem dispositiven Recht, d.h. es besteht Vertragsfreiheit. Diese Hausarbeit geht sowohl auf die gesetzlichen Vorschriften des HGB als auch auf einige gesellschaftervertragliche Regelungen ein. Im ersten Teil der Arbeit wird der Wechsel von Gesellschaftern behandelt. Anschlieend, im zweiten Teil, wird die Beendigung der KG besprochen. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung des rechtlichen Rahmens. 313 KB , Abstract: Einleitung
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhltnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenber den Gesellschaftsglubigern nur mit einer bestimmten Vermgenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter haftet unbeschrnkt. Diesen bezeichnet man als persnlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementr. Die Rechtsstellung der Kommanditisten der KG ist in den 164-167 HGB geregelt, whrend s
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhltnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenber den Gesellschaftsglubigern nur mit einer bestimmten Vermgenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter haftet unbeschrnkt. Diesen bezeichnet man als persnlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementr. Die Rechtsstellung der Kommanditisten der KG ist in den 164-167 HGB geregelt, whrend s
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656617976
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 20
- Utgivningsdatum: 2014-03-20
- Förlag: Grin Verlag