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Die Abfhrung von Sozialversicherungsbeitrgen bei Unternehmen in der Krise
Michael Jakele
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule fr Wirtschaft und Umwelt Nrtingen-Geislingen; Standort Geislingen (Studiengang URI (Master LL.M.)), Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im System der Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland haben die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen
oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Ihnen obliegt zugleich der Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, bestehend aus den
Rentenversicherungsbeitrgen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrgen, den Arbeitslosenversicherungsbeitrgen,
sowie aus dem allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitrag fr Zahnersatz und Krankengeld. Dadurch ist den Krankenkassen, als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags,
eine wichtige Funktion in der Mittelbeschaffung des Sozialversicherungssystems bertragen worden. Doch nicht nur die Einziehung der Beitrge an sich ist die Aufgabe der
Einzugsstellen, ebenso prfen sie die Versicherungspflicht und die Hhe der einzuziehenden Beitrge, bindend fr alle anderen Sozialversicherungstrger. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweilige Einzugsstelle
weiterzuleiten. Fr den Arbeitnehmeranteil hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Beschftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch
kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Kommt der Arbeitsgeber den gesetzlichen Verpflichtungen zur Abfhrung an die Einzugsstellen nicht nach, drohen ihm strafund
zivilrechtliche Konsequenzen. Kommt ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten oder droht die Insolvenz, gilt es fr den
Unternehmer abzuwgen: Welche Rechnungen knnen noch bezahlt werden? Welche Zahlungen knnen noch hinaus geschoben wer
oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Ihnen obliegt zugleich der Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, bestehend aus den
Rentenversicherungsbeitrgen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrgen, den Arbeitslosenversicherungsbeitrgen,
sowie aus dem allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitrag fr Zahnersatz und Krankengeld. Dadurch ist den Krankenkassen, als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags,
eine wichtige Funktion in der Mittelbeschaffung des Sozialversicherungssystems bertragen worden. Doch nicht nur die Einziehung der Beitrge an sich ist die Aufgabe der
Einzugsstellen, ebenso prfen sie die Versicherungspflicht und die Hhe der einzuziehenden Beitrge, bindend fr alle anderen Sozialversicherungstrger. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweilige Einzugsstelle
weiterzuleiten. Fr den Arbeitnehmeranteil hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Beschftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch
kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Kommt der Arbeitsgeber den gesetzlichen Verpflichtungen zur Abfhrung an die Einzugsstellen nicht nach, drohen ihm strafund
zivilrechtliche Konsequenzen. Kommt ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten oder droht die Insolvenz, gilt es fr den
Unternehmer abzuwgen: Welche Rechnungen knnen noch bezahlt werden? Welche Zahlungen knnen noch hinaus geschoben wer
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640726585
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 60
- Utgivningsdatum: 2010-10-22
- Förlag: Grin Verlag