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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lnder - Mittelalter, Frhe Neuzeit, Note: 1,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universitt Greifswald, Veranstaltung: Das Lehnswesen im Mittelalter, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Lehnswesen versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen fr das Verhltnis zwischen Lehnsherr und Vasall und deren Auswirkungen auf die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen." Im Hinblick auf die Wechselbeziehung des Knigs/Kaisers als Lehnsherrn und den Reichsbischfen sowie Reichsbten als seinen Vasallen unterlagen die das Lehnswesen prgenden rechtlichen Bestimmungen im 11. und 12. Jahrhundert besonderen Wandlungen.
Das 11. Jahrhundert war dadurch gekennzeichnet, dass der Knig, aufgrund seiner sakralen Legitimation durch die Weihe bei der Krnung, die Herrschaft ber die Reichskirche und somit auch ber die Bischfe und bte ausbte. So hatte Heinrich III. an die Kirchenpolitik Heinrichs II. angeknpft, und mit Hilfe des Reichskirchensystems eine fast uneingeschrnkte Herrschaft ber die Reichskirche erlangt. Dabei hatte er die Bischfe und bte, die ihre Wrden seiner Gunst verdankten, [...] nicht nur als Diener der Kirche, sondern auch als Reichsbeamte betrachtet" . Neben dem Lehnsband war in dieser Zeit also auch die Einheit von regnum und sacerdotium die Basis fr die Beziehung des Reichsoberhauptes zu den Mitgliedern des zweiten Heerschildes und umgekehrt.
Durch die Kirchenreform, insbesondere durch den Investiturstreit, wurde diese Einheit jedoch zerstrt, so dass am Ausgang des 12. Jahrhunderts allein das Lehnsband das Verhltnis des Knigs zu den geistlichen Reichsfrsten bestimmte. Als Markstein auf dem Weg zu dieser Feudalisierung der Reichskirchenverfassung gilt das Wormser Konkordat von 1122, das dem Knigtum anstelle der im Investiturstreit verloren gegangenen sakralen Legitimation der Bischofserhebung durch Ring und Stab fr die ihm verbliebenen wel
Das 11. Jahrhundert war dadurch gekennzeichnet, dass der Knig, aufgrund seiner sakralen Legitimation durch die Weihe bei der Krnung, die Herrschaft ber die Reichskirche und somit auch ber die Bischfe und bte ausbte. So hatte Heinrich III. an die Kirchenpolitik Heinrichs II. angeknpft, und mit Hilfe des Reichskirchensystems eine fast uneingeschrnkte Herrschaft ber die Reichskirche erlangt. Dabei hatte er die Bischfe und bte, die ihre Wrden seiner Gunst verdankten, [...] nicht nur als Diener der Kirche, sondern auch als Reichsbeamte betrachtet" . Neben dem Lehnsband war in dieser Zeit also auch die Einheit von regnum und sacerdotium die Basis fr die Beziehung des Reichsoberhauptes zu den Mitgliedern des zweiten Heerschildes und umgekehrt.
Durch die Kirchenreform, insbesondere durch den Investiturstreit, wurde diese Einheit jedoch zerstrt, so dass am Ausgang des 12. Jahrhunderts allein das Lehnsband das Verhltnis des Knigs zu den geistlichen Reichsfrsten bestimmte. Als Markstein auf dem Weg zu dieser Feudalisierung der Reichskirchenverfassung gilt das Wormser Konkordat von 1122, das dem Knigtum anstelle der im Investiturstreit verloren gegangenen sakralen Legitimation der Bischofserhebung durch Ring und Stab fr die ihm verbliebenen wel
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640108824
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 76
- Utgivningsdatum: 2008-07-01
- Förlag: Grin Verlag