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Die steuerliche Organschaft und ihre nderungen durch die Unternehmenssteuerreform
Gunnar Kernbaum
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Fachhochschule Wildau (Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundstzlich als rechtlich selbststndig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatschlichen und rechtlichen Unterordnungsverhltnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung die juristische Person als unselbststndig in ihrer wirtschaftlichen Ttigkeit. Rechtlich selbststndige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbststndigen Unternehmen gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet.
Zweck der Organschaft ist es einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung fr die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unntige Doppelbesteuerung vermieden werden.
Die Anerkennung des Organschaftsverhltnisses ist an strenge Kriterien geknpft. Hier zu nennen wren die Abhngigkeiten sowohl in finanzieller als auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Krperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer mglich. In allen anderen Steuerarten wird eine Organschaft nicht anerkannt. Die Voraussetzungen fr die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, sodass eine Organschaft nicht zwangslufig nebeneinander in allen 3 Steuerzweigen existieren muss. Auch die Folg
Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundstzlich als rechtlich selbststndig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatschlichen und rechtlichen Unterordnungsverhltnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung die juristische Person als unselbststndig in ihrer wirtschaftlichen Ttigkeit. Rechtlich selbststndige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbststndigen Unternehmen gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet.
Zweck der Organschaft ist es einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung fr die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unntige Doppelbesteuerung vermieden werden.
Die Anerkennung des Organschaftsverhltnisses ist an strenge Kriterien geknpft. Hier zu nennen wren die Abhngigkeiten sowohl in finanzieller als auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Krperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer mglich. In allen anderen Steuerarten wird eine Organschaft nicht anerkannt. Die Voraussetzungen fr die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, sodass eine Organschaft nicht zwangslufig nebeneinander in allen 3 Steuerzweigen existieren muss. Auch die Folg
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838642246
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 124
- Utgivningsdatum: 2001-06-01
- Förlag: Diplom.de