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Die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Pflichten des Geschftsfhrers in Krise und Insolvenz
Janusch Cheba
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der steuerlichen Pflicht des Geschftsfhrers zur rechtzeitigen Abfhrung von Lohnsteuerbetrgen an das Finanzamt kann ein persnliches gesellschaftsrechtliches Haftungsrisiko fr den Geschftsfhrer entstehen, wenn sich die Gesellschaft in einer insolvenzreifen Phase befindet. Das Vertretungsorgan der GmbH hat in dieser Zeit die gesellschaftsrechtliche Pflicht gem. 64 Abs. 2 GmbHG und der daraus entstandenen Rechtsprechung, Verkrzungen des Gesellschaftsvermgens vor Beginn des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Kommt der Geschftsfhrer
dieser Vorschrift nicht nach, indem er die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abfhrt, so soll durch das Gesetz sichergestellt werden, dass das Vermgen der Gesellschaft durch eine persnliche Inanspruchnahme des Geschftsfhrers wieder aufgefllt wird. Eine andere persnliche Inanspruchnahme des Geschftsfhrers nach 69 AO kann vorliegen, wenn er als gesetzlicher Vertreter die einbehaltene Lohnsteuer aus Zwecken der Masseerhaltungspflicht nicht an das Finanzamt abfhrt. Danach wird der gesetzliche Vertreter der Haftungsschuldner der Lohnsteuer. Es liegt somit eine Kollision zwischen der gesellschaftsrechtlichen Masseerhaltungspflicht und der steuerrechtlichen Pflicht zur Abfhrung von Lohnsteuerbetrgen vor. Der Geschftsfhrer kann somit entweder nach den Vorschriften des GmbHG oder der Abgabenordnung zur persnlichen Haftung herangezogen werden.
dieser Vorschrift nicht nach, indem er die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abfhrt, so soll durch das Gesetz sichergestellt werden, dass das Vermgen der Gesellschaft durch eine persnliche Inanspruchnahme des Geschftsfhrers wieder aufgefllt wird. Eine andere persnliche Inanspruchnahme des Geschftsfhrers nach 69 AO kann vorliegen, wenn er als gesetzlicher Vertreter die einbehaltene Lohnsteuer aus Zwecken der Masseerhaltungspflicht nicht an das Finanzamt abfhrt. Danach wird der gesetzliche Vertreter der Haftungsschuldner der Lohnsteuer. Es liegt somit eine Kollision zwischen der gesellschaftsrechtlichen Masseerhaltungspflicht und der steuerrechtlichen Pflicht zur Abfhrung von Lohnsteuerbetrgen vor. Der Geschftsfhrer kann somit entweder nach den Vorschriften des GmbHG oder der Abgabenordnung zur persnlichen Haftung herangezogen werden.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640355334
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 82
- Utgivningsdatum: 2009-06-26
- Förlag: Grin Verlag