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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Bayerische Julius-Maximilians-Universitt Wrzburg, Veranstaltung: Baurecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Prfungsumfang, Pflichtprogramm, Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)
Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Wrzburg gerichtet. Die Amtsgerichte ( 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( 12 GVG). Gem 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zustndig, wenn der Verwaltungsrechtsweg erffnet ist. Dazu msste eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrngenden oder abdrngenden Sonderzuweisungen bestehen ( 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrngende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. "modifizierten Subjektstheorie" dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitstrger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrcklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehrde. Folglich wird hier ein Hoheitstrger ermchtigt. Es liegt mithin eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.
Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Wrzburg gerichtet. Die Amtsgerichte ( 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( 12 GVG). Gem 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zustndig, wenn der Verwaltungsrechtsweg erffnet ist. Dazu msste eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrngenden oder abdrngenden Sonderzuweisungen bestehen ( 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrngende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. "modifizierten Subjektstheorie" dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitstrger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrcklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehrde. Folglich wird hier ein Hoheitstrger ermchtigt. Es liegt mithin eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656432685
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 60
- Utgivningsdatum: 2013-06-25
- Förlag: Grin Verlag