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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Wirtschaftsuniversitt Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Trotz einer langen Historie, trat die Funktion des Aufsichtsrats erst in den letzten Jahren in den Vordergrund. Grund dafr waren die sich hufenden Wirtschaftsskandale. Die Wahrnehmung der berwachungsfunktion wird dabei nicht nur von Investoren gefordert, sondern auch durch die Aufsichtsratsmitgliedern selbst. Der Aufsichtsrat ist ein gesetzliches berwachungs- und Kontrollorgan von AG und anderen Rechtsformen.
Er ist also Pflichtorgan diverser Gesellschafsformen, ohne dass seine Kompetenzen in einer einzelnen Bestimmung oder in einem Gesetzesabschnitt Eingang findet. Vielmehr sind die meisten Darstellungen ber den Aufsichtsrat blo auf Teilaspekte beschrnkt, ohne das Wesen dieser Funktion in seiner Gesamtheit zu erfassen.
Der Begriff zeugt bereits von der zentralen Aufgabe des Mandats, nmlich der Aufsichtsfunktion ber die Geschftsfhrungsorgane. Zudem sieht der Gesetzgeber auch zahlreiche weitere Funktionen vor. So tritt der Aufsichtsrat dann als berwachungs- und Kontrollorgan in Aktion, wenn relevante Entscheidungen, das Unternehmenswohl betreffend, zu fllen sind.
Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat mit einer Vielzahl weiterer Kompetenzen ausgestattet. Diese ermglichen die Durchsetzung seiner Rechte gg den Geschftsfhrungsorganen, auch wenn diese in der unternehmerischen Praxis meist zweitrangig sind.
Der Aufsichtsrat ist als Kollegialorgan eingerichtet, besteht daher immer aus zumindest drei oder mehreren Mitgliedern. Dadurch soll garantiert werden, dass nicht eine Einzelperson, sondern eine kollegiale Mehrheit die berwachungs- und Kontrollfunktion ausbt. Die Bevorzugung von Einzelinteressen oder Geschftsfhrungsorganen wird dadurch erschwert und blicherweise unterbunden, da ein mehrheitlicher Konsens gefunden werden muss.
Das Organ ist in der Praxis nie allein sondern immer als Gegenpol zu den Geschftsfhrungsorganen,
Er ist also Pflichtorgan diverser Gesellschafsformen, ohne dass seine Kompetenzen in einer einzelnen Bestimmung oder in einem Gesetzesabschnitt Eingang findet. Vielmehr sind die meisten Darstellungen ber den Aufsichtsrat blo auf Teilaspekte beschrnkt, ohne das Wesen dieser Funktion in seiner Gesamtheit zu erfassen.
Der Begriff zeugt bereits von der zentralen Aufgabe des Mandats, nmlich der Aufsichtsfunktion ber die Geschftsfhrungsorgane. Zudem sieht der Gesetzgeber auch zahlreiche weitere Funktionen vor. So tritt der Aufsichtsrat dann als berwachungs- und Kontrollorgan in Aktion, wenn relevante Entscheidungen, das Unternehmenswohl betreffend, zu fllen sind.
Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat mit einer Vielzahl weiterer Kompetenzen ausgestattet. Diese ermglichen die Durchsetzung seiner Rechte gg den Geschftsfhrungsorganen, auch wenn diese in der unternehmerischen Praxis meist zweitrangig sind.
Der Aufsichtsrat ist als Kollegialorgan eingerichtet, besteht daher immer aus zumindest drei oder mehreren Mitgliedern. Dadurch soll garantiert werden, dass nicht eine Einzelperson, sondern eine kollegiale Mehrheit die berwachungs- und Kontrollfunktion ausbt. Die Bevorzugung von Einzelinteressen oder Geschftsfhrungsorganen wird dadurch erschwert und blicherweise unterbunden, da ein mehrheitlicher Konsens gefunden werden muss.
Das Organ ist in der Praxis nie allein sondern immer als Gegenpol zu den Geschftsfhrungsorganen,
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640767960
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 72
- Utgivningsdatum: 2010-12-03
- Förlag: Grin Verlag