Juridik
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Hermann Weinkauff (1894-1981). Der erste Prsident des Bundesgerichtshofs
Daniel Herbe
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Daniel Herbe widerlegt die bisherige Annahme der rechtsgeschichtlichen Forschung, Hermann Weinkauff habe eine naturrechtliche Lehre vertreten und als Prsident des BGH eine Naturrechts-Rechtsprechung mitgetragen, und macht deutlich, dass dies nur auf Weinkauffs theoretisch entworfene Lehre zutrifft. Der Autor zeigt, dass der Protestant Weinkauff eine idealistische, theologisch "schwache" Naturrechtsansicht vertrat. Diese erwies sich als ein Konglomerat aus Teilen der katholischen Moraltheologie, aus Teilen der evangelischen, von dem Schweizer Theologen Emil Brunner vertretenen Auffassung sowie der evangelischen von Erik Wolf und anderen vertretenen Meinung und der profanen Rechtsphilosophie im Sinne der Scheler-Hartmann'schen Wertethik. Die Analyse der von Hermann Weinkauff mitgetragenen Rechtsprechung ergibt, dass tatschlich nur in sehr wenigen Entscheidungen naturrechtliche Ausfhrungen zu tragenden Grnden wurden. In diesen Fllen legte das Gericht methodisch mit Hilfe von Rckgriffen auf das Naturrecht wertausfllungsbedrftige Gesetzesbegriffe aus, um einerseits die Strafbarkeit der "Kuppelei" zu begrnden und um andererseits ber das geltende positive Recht hinaus zu gehen, in dem es z.B. die Strafbarkeit des Selbstmordes und des Ehebruches schuf. Im Ergebnis zeigt sich, dass der BGH diesen Rckgriff auf das Naturrecht als Auslegungshilfe nicht im Allgemeinen, sondern nur in diesen Ausnahmeentscheidungen vornahm. Hermann Weinkauff vertrat zudem die Idee der Groen Justizreform und wollte eine neue, starke, rechtsstaatliche Justiz schaffen, deren Gerichte mit einem neuen Typ Richter nach angloamerikanischem Vorbild besetzt sein sollte.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783161494611
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 331
- Utgivningsdatum: 2008-02-01
- Förlag: Mohr Siebeck