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Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die "hoehere Richtigkeitsgewahr". In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begrundung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualitat der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird "der" Kammer beziehungsweise "dem" Einzelrichter die hoehere "Richtigkeitsgewahr" zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem "Paradigma" verhaftet und betrachtet die Situation ausschliesslich unter dem prozessualen Blickwinkel. Betrachtet man dagegen die Kammer als Gruppe, so lassen sich Aussagen uber Leistungsvorteile der Kammer, aber auch des Einzelnen treffen, die zum Teil uber das in der zivilprozessualen Diskussion Vorgebrachte hinausweisen, dieses zum Teil erganzen. Diese Verbindung wird in der juristischen Diskussion jedoch selten hergestellt. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Verbindung herzustellen. Dabei zeigt sich, dass Einzelrichter und Kammer Potentiale fur Justizqualitat mitbringen, welche uberhaupt erst noch entdeckt und entwickelt werden mussen. Leitfadengestutzte Interviews mit Richtern an funf Landgerichten bilden die empirische Basis fur die Arbeit.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631512814
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 270
- Utgivningsdatum: 2003-08-01
- Förlag: Peter Lang AG