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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, Note: 2,0, Technische Universitt Dresden (FB Soziologie), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Macht und Herrschaft sind neben anderen Begriffen, wie Ordnung, Geltung, Fgsamkeit, Gehorsam, Legitimitt und Legalitt, die zwei zentralen Begriffe der Herrschaftssoziologie von Max Weber, welche es zu unterscheiden gilt. Er selbst definiert:
Macht, als jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht" (WuG:28; 16).
Herrschaft, als die Chance, fr einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden" (WuG:28; 16).
Auffllig ist, dass Max Weber, der selbst Jura studierte (Korte:98), mittels des Begriffes Chance", Macht und Herrschaft in ihrer Definition auch empirisch anlegt. Im Sinne seines Idealtypus der Begriffsbildung (Korte:110) - ein Hchstma an Sinnadquanz (optimales Verstndnis des Sinnzusammenhanges) und ein Mindestma an Kausaladquanz (empirische Wahrscheinlichkeit des Auftretens des beschriebenen Sachverhaltes ist garantiert) zu erreichen - sind beide Begriffe sehr allgemein und deshalb umfassend erklrt.
Macht (der Oberbegriff) kann durch Autoritt geprgt sein. Diese Macht kraft Autoritt definiert Weber als Herrschaft (WuG:544). Deren Grundlagen Befehlsgewalt und Gehorsamspflicht sind, welche mit Hilfe eines Verwaltungsstabes organisiert wird.
Die Herrschaft stellt seiner Definition zufolge eine Form der Macht dar, die er unterscheidet nach Herrschaft nach Interessenkonstellation (insbesondere kraft monopolistischer Lage) und andererseits die Herrschaft kraft Autoritt (Befehlsgewalt und Gehorsamspflicht)"
(WuG:542).
Erstere basiert auf der Vorstellung von der modernen kapitalistischen Wirtschaftsordnung, der ungleichen Verteilung des Eigentums und damit der sozialen Abhngigkeit der Besitzlosen. Hieraus resultiert die fr
Macht, als jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht" (WuG:28; 16).
Herrschaft, als die Chance, fr einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden" (WuG:28; 16).
Auffllig ist, dass Max Weber, der selbst Jura studierte (Korte:98), mittels des Begriffes Chance", Macht und Herrschaft in ihrer Definition auch empirisch anlegt. Im Sinne seines Idealtypus der Begriffsbildung (Korte:110) - ein Hchstma an Sinnadquanz (optimales Verstndnis des Sinnzusammenhanges) und ein Mindestma an Kausaladquanz (empirische Wahrscheinlichkeit des Auftretens des beschriebenen Sachverhaltes ist garantiert) zu erreichen - sind beide Begriffe sehr allgemein und deshalb umfassend erklrt.
Macht (der Oberbegriff) kann durch Autoritt geprgt sein. Diese Macht kraft Autoritt definiert Weber als Herrschaft (WuG:544). Deren Grundlagen Befehlsgewalt und Gehorsamspflicht sind, welche mit Hilfe eines Verwaltungsstabes organisiert wird.
Die Herrschaft stellt seiner Definition zufolge eine Form der Macht dar, die er unterscheidet nach Herrschaft nach Interessenkonstellation (insbesondere kraft monopolistischer Lage) und andererseits die Herrschaft kraft Autoritt (Befehlsgewalt und Gehorsamspflicht)"
(WuG:542).
Erstere basiert auf der Vorstellung von der modernen kapitalistischen Wirtschaftsordnung, der ungleichen Verteilung des Eigentums und damit der sozialen Abhngigkeit der Besitzlosen. Hieraus resultiert die fr
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640856558
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 40
- Utgivningsdatum: 2011-03-21
- Förlag: Grin Publishing