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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universitt Graz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtshistorische Entwicklung des Rechtsstaates wird vorgestellt und hernach werden die Ausprgungen des Rechtsstaates mit jenen des Polizeistaates verglichen. sterreich ist ein Rechtsstaat. Doch woran erkennt man einen Rechtsstaat? Wie ein Staat mit seinen Brgern umgeht, wie er ihnen begegnet und welchen Stellenwert und welche Rechte er ihnen gewhrt, lsst erkennen, ob ein Rechtsstaat oder ein Polizeistaat vorliegt.
Laut dem Baugesetz Republikanisches Prinzip" im Art 1 B-VG geht das Recht vom Volk aus und mit dieser Formel ist das rechtsstaatliche Prinzip abgedeckt. Der nhere Inhalt dieses Prinzips lsst sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung der Bundesverfassung, welche aus dem Jahre 1920 stammt, erschlieen. Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwhnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert. In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschrnkt, er war niemandem fr sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtsprche des Landesherr wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei bernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Besttigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verschrfen. [...]
Laut dem Baugesetz Republikanisches Prinzip" im Art 1 B-VG geht das Recht vom Volk aus und mit dieser Formel ist das rechtsstaatliche Prinzip abgedeckt. Der nhere Inhalt dieses Prinzips lsst sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung der Bundesverfassung, welche aus dem Jahre 1920 stammt, erschlieen. Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwhnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert. In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschrnkt, er war niemandem fr sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtsprche des Landesherr wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei bernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Besttigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verschrfen. [...]
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640674329
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 28
- Utgivningsdatum: 2010-08-16
- Förlag: Grin Publishing