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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: "gut" ( 14 Punkte ), Universitt Bielefeld (Rechtsphilosophie), Veranstaltung: groer Grundlagenschein, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Das Rechtsphilosophische System Hegels
Im allgemeinen Sinne stellt ein philosophisches System ein geordnetes Ganzes philosophischer Erkenntnisse dar. Hegels System der Rechtsphilosophie ist ein Teil der Hegelschen Philosophie des Geistes1. Innerhalb der Philosophie des Geistes behandelt Hegel im Kapitel des objektiven Geistes das rechtsphilosophische System. Letzteres teilt sich wiederum in Recht, Moralitt und Sittlichkeit, anhand welcher Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1771-1831) die Entwicklung des objektiven Geistes aufzeigt. Ihre vollkommene Vollendung ist dann die Sittlichkeit. Man spricht gleichsam von der Lehre des Staates als Wirklichkeit der Idee der Freiheit". Umgekehrt ist der Staat also die hchste Vollendung der Sittlichkeit. Damit das Rechtsystem Hegels jedoch nicht nur als obskure Konstruktion erscheint, bedarf es allen vor einer einleitenden Erluterung der Terminologien, derer Hegel sich bedient, wenn er das Konzept des rechtsphilosophischen Systems aufbaut; Das abstrakte Recht, die Moralitt, und die Sittlichkeit stellen die Ausgangsebene des hegelschen Systems dar. Unter dem Begriff des abstrakten Recht subsumiert Hegel, das Moment des "Ansichseins", d. h der Unmittelbarkeit des ersten Auftretens des Geistes, indem er sich noch nicht als Geist erfasst und deswegen das, was er eigentlich ist, als eine fremde Substantialitt sich gegenber sieht. Das Frsichsein" hingegen ist das Moment, in dem das Sich-Selbst-Erfassen, das subjektive In-Sich-Reflektieren realisiert wird. Das heisst, in dieser Sphre des Geistes ist sich letzter nicht mehr selbst fremd und hat nicht nur sich als Gegenstand, sondern es kommt eine Ttigkeit hinzu. Diese Sphre des Geistes ist bei Hegel die der Moralitt. Eine S
Im allgemeinen Sinne stellt ein philosophisches System ein geordnetes Ganzes philosophischer Erkenntnisse dar. Hegels System der Rechtsphilosophie ist ein Teil der Hegelschen Philosophie des Geistes1. Innerhalb der Philosophie des Geistes behandelt Hegel im Kapitel des objektiven Geistes das rechtsphilosophische System. Letzteres teilt sich wiederum in Recht, Moralitt und Sittlichkeit, anhand welcher Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1771-1831) die Entwicklung des objektiven Geistes aufzeigt. Ihre vollkommene Vollendung ist dann die Sittlichkeit. Man spricht gleichsam von der Lehre des Staates als Wirklichkeit der Idee der Freiheit". Umgekehrt ist der Staat also die hchste Vollendung der Sittlichkeit. Damit das Rechtsystem Hegels jedoch nicht nur als obskure Konstruktion erscheint, bedarf es allen vor einer einleitenden Erluterung der Terminologien, derer Hegel sich bedient, wenn er das Konzept des rechtsphilosophischen Systems aufbaut; Das abstrakte Recht, die Moralitt, und die Sittlichkeit stellen die Ausgangsebene des hegelschen Systems dar. Unter dem Begriff des abstrakten Recht subsumiert Hegel, das Moment des "Ansichseins", d. h der Unmittelbarkeit des ersten Auftretens des Geistes, indem er sich noch nicht als Geist erfasst und deswegen das, was er eigentlich ist, als eine fremde Substantialitt sich gegenber sieht. Das Frsichsein" hingegen ist das Moment, in dem das Sich-Selbst-Erfassen, das subjektive In-Sich-Reflektieren realisiert wird. Das heisst, in dieser Sphre des Geistes ist sich letzter nicht mehr selbst fremd und hat nicht nur sich als Gegenstand, sondern es kommt eine Ttigkeit hinzu. Diese Sphre des Geistes ist bei Hegel die der Moralitt. Eine S
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640790203
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 64
- Utgivningsdatum: 2011-01-07
- Förlag: Grin Verlag