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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universitt Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon frh, nmlich mit Grndung der Europischen Wirtschaftsgemeinschaft, strebte die Europische Union (EU) eine Harmonisierung der Rechnungslegung an. Zunchst wurde durch das Instrument der Richtlinien versucht, eine Angleichung des Gesellschaftsrechts und somit der Rechnungslegung der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erzielen. Da die Mitgliedsstaaten die Richtlinien aber divergierend in nationales Recht umsetzten und vor allem die zeitliche Erstanwendung stark auseinanderfiel, vollzog sich die Harmonisierung nur auf einer niedrigen Ebene.
Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der die Bemhungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlsse"3fortsetzt.
Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die Verordnung Nr. 1606/2002 des europischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards" (IAS-VO) im Amtsblatt der europischen Union verffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlsse fr Geschftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint.
[...]
1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprfer-) Richtlinie (84/253/EWG)
2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66
3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1
Die zunehmende wirtschaftliche Globalisierung und der daraus resultierende Informationsbedarf internationaler Anleger machten es jedoch notwendig, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu etablieren, der die Bemhungen hinsichtlich der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlsse"3fortsetzt.
Zur Erreichung dieses Ziels wurde am 11. September 2002 die Verordnung Nr. 1606/2002 des europischen Parlaments (EP) und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards" (IAS-VO) im Amtsblatt der europischen Union verffentlicht. Art. 4 der IAS-VO verpflichtet Gesellschaften, deren Wertpapiere in einem geregelten Markt eines beliebigen Mitgliedsstaat gehandelt werden, dazu, ihre konsolidierten Abschlsse fr Geschftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Mit den zuletzt genannten sind International Financial Reporting Standards (IFRS) des privaten Standardsetters International Accounting Standard Board (IASB) gemeint.
[...]
1 Namentlich die 4. (Bilanz-) Richtline (78/660/EWG), die 7. (Konzernabschluss-) Richtlinie (83/349/EWG) und die 8. (Abschlussprfer-) Richtlinie (84/253/EWG)
2 Vgl. Kurz 2009, S.65 und 66
3 Vgl. Kommission 1995, Kapitel 4.1
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656948797
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 24
- Utgivningsdatum: 2015-04-30
- Förlag: Grin Verlag