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Bei strafrechtsdogmatischen Untersuchungen zur Verletzung negativer Pflichten (Pflichten zur Begrenzung der eigenen Organisation) dominiert in der Regel das Paradigma des Tters, der ein Delikt eigenhndig verwirklicht. Fr die strafrechtliche Zurechnung kommt es jedoch nicht darauf an, ob eine natrliche Verbindung mit dem Geschehen durch die eigene Hand besteht, sondern ob sich eine Zustndigkeit dafr begrnden lsst, und es gibt auch Grnde, fr ein von fremder Hand verwirklichtes Geschehen zustndig zu sein (im Zivilrecht geradezu eine Trivialitt). Solche Grnde liegen vor, wenn eine Person ein Verhalten vollzieht, das nicht nur die Deliktsverwirklichung faktisch voranbringt, vielmehr auch den objektiven Sinn hat, die Deliktsverwirklichung solle oder mge geschehen. Dieses Verhalten ist zwar so wenig Unrecht, wie eine Deliktsvorbereitung durch einen Alleintter per se Unrecht ist, verletzt aber die Obliegenheit, sich nicht durch sein Verhalten fr kommendes, durch fremde Hand verwirklichtes Unrecht zustndig zu machen. Das Ergebnis lsst sich auf eine Beteiligung durch Unterlassen bertragen, soweit die eigene Organisation htte begrenzt werden sollen (Verkehrspflicht, Ingerenz, bernahme). Bei positiven Pflichten (Pflichten zur Hinderung von Schadensverlufen, die nicht auf einer mangelhaften Begrenzung der eigenen Organisation beruhen) ist der Pflichtige stets unmittelbar zustndig, auch wenn sein Verhalten durch fremde Hand vermittelt wird: Die Veranlassung der Vermittlung ist bereits ein Versuch des positiv Pflichtigen.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783161530685
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 84
- Utgivningsdatum: 2014-01-17
- Förlag: Mohr Siebeck