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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Eberhard-Karls-Universitt Tbingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In stndiger und mit Urt. v. 09.09.1997 przisierter Rechtsprechung (Rspr) geht der BGH davon aus, dass eine in der Krise" des Schuldners durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung (Deckung) inkongruent sei. Auerhalb der Krise des Schuldners, also auerhalb des Drei-Monats-Zeitraums des 131 I InsO, soll die erzielte Deckung allerdings kongruent sein. Mageblich bei der Abgrenzung zwischen Kongruenz und Inkongruenz sei dabei nicht nur, dass das Priorittsprinzip der Einzelzwangsvollstreckung in der Krise des Schuldners durch den par condicio creditorum Grund-satz der Gesamtvollstreckung verdrngt werde, sondern auch, dass der Glubiger die Deckung mit Hilfe hoheitlicher Zwangsmittel" erlange.
Diese stndige Rspr fasste das AG Reinbek - jedenfalls fr die durch Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung - mit Urt. v. 27.10.2011 als verfassungswidrig auf. Dies stellte es mit dem plakativen Satz: Das erkennende Gericht vermag sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschlieen. Sie ist contra legem, da sie auf einer unzulssigen Analogie beruht" fest. Im Einzelnen verstoe der BGH gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, indem er die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung berschreite. Dies sei der Fall, da die BGH Rspr den Wortlaut der Definition einer inkongruenten Leistung durch eine unzulssige Analogie berschreite. Dessen nicht genug, verweigerte das AG Reinbek die Zulassung der Berufung mit der Begrndung, die Berufung sei nicht dazu da, eine der Partei ungnstige Rechtsauffassung eines AG durch die fr sie gnstigere Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu ersetzen".
Die Entscheidung des AG Reinbek wirft die Frage auf, ob entgegen der BGH Rspr eine durch Zwangsvollstreckung erzielte Deckung i.R.d. Insolvenzanfechtung als kongruent anzusehen ist. Dies lsst sich anhand einer Auslegung der relevante
Diese stndige Rspr fasste das AG Reinbek - jedenfalls fr die durch Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung - mit Urt. v. 27.10.2011 als verfassungswidrig auf. Dies stellte es mit dem plakativen Satz: Das erkennende Gericht vermag sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschlieen. Sie ist contra legem, da sie auf einer unzulssigen Analogie beruht" fest. Im Einzelnen verstoe der BGH gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, indem er die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung berschreite. Dies sei der Fall, da die BGH Rspr den Wortlaut der Definition einer inkongruenten Leistung durch eine unzulssige Analogie berschreite. Dessen nicht genug, verweigerte das AG Reinbek die Zulassung der Berufung mit der Begrndung, die Berufung sei nicht dazu da, eine der Partei ungnstige Rechtsauffassung eines AG durch die fr sie gnstigere Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu ersetzen".
Die Entscheidung des AG Reinbek wirft die Frage auf, ob entgegen der BGH Rspr eine durch Zwangsvollstreckung erzielte Deckung i.R.d. Insolvenzanfechtung als kongruent anzusehen ist. Dies lsst sich anhand einer Auslegung der relevante
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656499763
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 48
- Utgivningsdatum: 2013-09-30
- Förlag: Grin Verlag