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Zur OEffnung der Kaufpreissammlung fur Nutzer mit berechtigtem Interesse
Matthias Aberle
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, Oberprfungsamt fr die hheren technischen Verwaltungsbeamten (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Jedes Vergleichswertverfahren steht und fllt mit einer Kaufpreissammlung. Durch das einst im Baugesetzbuch in 195 geschaffene Auskunftsrecht aus der Kaufpreissammlung sind von den Gutachterausschssen bei berechtigtem Interesse und nach landesrechtlichen Vorschriften Ausknfte zu erteilen. Dies wird praktiziert, allerdings von Bundesland zu Bundesland sowie Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss mit unterschiedlicher Intensitt, was die Nutzungshufigkeit betrifft, und auch unterschiedlicher Qualitt, was den Informationsgehalt und die Art der Datenbermittlung angeht.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Einleitung in die Materie wurde in der Prfungsarbeit zuerst kurz, anschaulich und vergleichend die Weitergabe von Informationen aus der Kaufpreissammlung, wie sie zunchst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach der Gesetzesnovellierung im Jahre 1986 heute geregelt ist, beschrieben. Es werden dabei die Grnde, die zu einer weitergehenden ffnung der Kaufpreissammlung gefhrt haben, genannt. In einem weiteren Kapitel werden die datenschutzrechtlichen Zwnge, die in Deutschland einer ffnung der Kaufpreissammlung Fesseln anlegen, dargelegt. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen fr die Daten abgebenden Gutachterausschsse und die Daten nutzenden Interessenten betrachtet worden. Ein eigenes Kapitel widmet sich den unterschiedlichen Instrumenten Auskunft aus der Kaufpreissammlung, Auszge aus der Kaufpreissammlung und Einsicht in die Kaufpreissammlung. Unter welchen persnlichen und sachlichen Voraussetzungen regionale und berregionale Kaufpreissammlungen wie weit geffnet werden drfen, ist hierin aufgefhrt.
Nach dem mehr theoretischen Teil der huslichen Prfungsarbeit folgen zwei an den praktischen Gegebenheiten orientier
Jedes Vergleichswertverfahren steht und fllt mit einer Kaufpreissammlung. Durch das einst im Baugesetzbuch in 195 geschaffene Auskunftsrecht aus der Kaufpreissammlung sind von den Gutachterausschssen bei berechtigtem Interesse und nach landesrechtlichen Vorschriften Ausknfte zu erteilen. Dies wird praktiziert, allerdings von Bundesland zu Bundesland sowie Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss mit unterschiedlicher Intensitt, was die Nutzungshufigkeit betrifft, und auch unterschiedlicher Qualitt, was den Informationsgehalt und die Art der Datenbermittlung angeht.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Einleitung in die Materie wurde in der Prfungsarbeit zuerst kurz, anschaulich und vergleichend die Weitergabe von Informationen aus der Kaufpreissammlung, wie sie zunchst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach der Gesetzesnovellierung im Jahre 1986 heute geregelt ist, beschrieben. Es werden dabei die Grnde, die zu einer weitergehenden ffnung der Kaufpreissammlung gefhrt haben, genannt. In einem weiteren Kapitel werden die datenschutzrechtlichen Zwnge, die in Deutschland einer ffnung der Kaufpreissammlung Fesseln anlegen, dargelegt. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen fr die Daten abgebenden Gutachterausschsse und die Daten nutzenden Interessenten betrachtet worden. Ein eigenes Kapitel widmet sich den unterschiedlichen Instrumenten Auskunft aus der Kaufpreissammlung, Auszge aus der Kaufpreissammlung und Einsicht in die Kaufpreissammlung. Unter welchen persnlichen und sachlichen Voraussetzungen regionale und berregionale Kaufpreissammlungen wie weit geffnet werden drfen, ist hierin aufgefhrt.
Nach dem mehr theoretischen Teil der huslichen Prfungsarbeit folgen zwei an den praktischen Gegebenheiten orientier
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838644202
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 112
- Utgivningsdatum: 2001-08-01
- Förlag: Diplom.de