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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,5, Hochschule Osnabrck, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist die Datenerhebung und berwachung von Arbeitnehmern zulssig?
Im Datenschutz werden hauptschlich personenbezogene und besondere personenbezogene Daten, welches erhoben, verarbeitet oder genutzt wird, geschtzt. Das Datenschutzrecht wurde am 1.09.2009 reformiert. Dies geschah aufgrund der Datenschutzskandale bei Lidl, Telekom und Deutsche Bahn. Damit wurde von vielen Arbeitnehmern das Persnlichkeitsrecht verletzt, was verfassungsrechtlich fest garantiert ist vgl. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Das Persnlichkeitsrecht wurde durch das Mithren der dienstlichen oder privaten Telefonate und ber die Videoberwachung an nicht zulssigen Stellen verletzt. Grundstzlich galt das Datenschutzrecht durch den 28 BDSG sehr allgemein. Durch die Reformierung wurde die Vorschrift 32 BDSG eingefgt, welches sich wesentlich auf das Arbeitsrecht erstreckt und die Betroffenen Arbeitnehmer die gem. 3 Abs. 11 BDSG erfasst sind, Anwendung findet. 32 BDSG gilt fr alle Beschftigten gem. 3 Abs. 11 BDSG. Der Begriff fr die Beschftigten ist nach dieser Norm weiter gefasst als des Arbeitnehmers. Es werden nicht nur Arbeitnehmer erfasst, sondern auch (Auszubildende, Personen in Fortbildung/ Umschulung), Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Ein-Euro-Jobber), arbeitnehmerhnliche Personen, Beamte Richter und Soldaten (auch Zivildienstleistende) sowie Bewerber. Das Datenschutzrecht erfordert eine wirksame Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung muss auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhen. Eine Einwilligung muss grundstzlich schriftlich erfolgen. Abweichungen in den Formalitten der Einwilligung sind zulssig, wenn Eilbedrftigkeit besteht. Bei der Eilbedrftigkeit sollte eine mndliche oder fernmndliche Einwilligung, wie z.B. bei Telefoninterviews ausreichen. Bei einer Verletzung des Bet
Im Datenschutz werden hauptschlich personenbezogene und besondere personenbezogene Daten, welches erhoben, verarbeitet oder genutzt wird, geschtzt. Das Datenschutzrecht wurde am 1.09.2009 reformiert. Dies geschah aufgrund der Datenschutzskandale bei Lidl, Telekom und Deutsche Bahn. Damit wurde von vielen Arbeitnehmern das Persnlichkeitsrecht verletzt, was verfassungsrechtlich fest garantiert ist vgl. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Das Persnlichkeitsrecht wurde durch das Mithren der dienstlichen oder privaten Telefonate und ber die Videoberwachung an nicht zulssigen Stellen verletzt. Grundstzlich galt das Datenschutzrecht durch den 28 BDSG sehr allgemein. Durch die Reformierung wurde die Vorschrift 32 BDSG eingefgt, welches sich wesentlich auf das Arbeitsrecht erstreckt und die Betroffenen Arbeitnehmer die gem. 3 Abs. 11 BDSG erfasst sind, Anwendung findet. 32 BDSG gilt fr alle Beschftigten gem. 3 Abs. 11 BDSG. Der Begriff fr die Beschftigten ist nach dieser Norm weiter gefasst als des Arbeitnehmers. Es werden nicht nur Arbeitnehmer erfasst, sondern auch (Auszubildende, Personen in Fortbildung/ Umschulung), Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Ein-Euro-Jobber), arbeitnehmerhnliche Personen, Beamte Richter und Soldaten (auch Zivildienstleistende) sowie Bewerber. Das Datenschutzrecht erfordert eine wirksame Einwilligung des Betroffenen. Die Einwilligung muss auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhen. Eine Einwilligung muss grundstzlich schriftlich erfolgen. Abweichungen in den Formalitten der Einwilligung sind zulssig, wenn Eilbedrftigkeit besteht. Bei der Eilbedrftigkeit sollte eine mndliche oder fernmndliche Einwilligung, wie z.B. bei Telefoninterviews ausreichen. Bei einer Verletzung des Bet
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656360735
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 72
- Utgivningsdatum: 2013-01-28
- Förlag: Grin Verlag