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Der Wandel des polizeilichen Bundesgrenzschutzes in Sachsen
Daniel Drescher
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Technische Universitt Chemnitz (politische Systeme und Institutionen), Veranstaltung: Konzepte und Akteure der inneren und ueren Sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten 25 Jahren erfuhr der Schutz der ostdeutschen Grenze gleich zwei Zsuren: Der pltzliche Wegfall der innerdeutschen Grenze 1990 forderte die Exekutive, eine zgige und ausreichende Sicherung der neuen Ostgrenze zu errichten. 2007 erfolgte dann der Wegfall stationrer Binnengrenzkontrollen an der tschechisch-deutschen und polnisch-deutschen Grenze.
Dies hatte Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes, spter der Bundespolizei, zur Folge. Beide wurden im Mrz 1951 gegrndet und unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Die gesetzliche Grundlage bieten dazu Art. 73 Nr. 3 GG, wonach der Grenzschutz zur ausschlielichen Gesetzgebung des Bundes gehrt und Art. 87 Satz 2 GG, der besagt, dass Bundesgrenzschutzbehrden und Zentralstellen fr den Informationsaustausch zwischen den Polizeien errichtet werden knnen. Fr alle anderen polizeilichen Aufgaben sind auf Basis Art. 30 GG im Kern die Lnder zustndig.
Zunehmende internationale Verflechtungen durch neue Kommunikations- und Transportmglichkeiten ermglichen es der Schleuserkriminalitt, dem illegalen Waren- und Drogenhandel in global organisierten Banden zu agieren. Dies erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Prvention zwischen den betroffenen Staaten. Eine Plattform bietet dazu die EU. Im Zusammenhang mit dem Ziel einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu errichten, frdert die Union nach Art. 67 Abs. 3 AEUV die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichnung von Schengen I 1985 und die Unterzeichnung von Schengen II 1990 erforderten eine
Dies hatte Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes, spter der Bundespolizei, zur Folge. Beide wurden im Mrz 1951 gegrndet und unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Die gesetzliche Grundlage bieten dazu Art. 73 Nr. 3 GG, wonach der Grenzschutz zur ausschlielichen Gesetzgebung des Bundes gehrt und Art. 87 Satz 2 GG, der besagt, dass Bundesgrenzschutzbehrden und Zentralstellen fr den Informationsaustausch zwischen den Polizeien errichtet werden knnen. Fr alle anderen polizeilichen Aufgaben sind auf Basis Art. 30 GG im Kern die Lnder zustndig.
Zunehmende internationale Verflechtungen durch neue Kommunikations- und Transportmglichkeiten ermglichen es der Schleuserkriminalitt, dem illegalen Waren- und Drogenhandel in global organisierten Banden zu agieren. Dies erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Prvention zwischen den betroffenen Staaten. Eine Plattform bietet dazu die EU. Im Zusammenhang mit dem Ziel einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu errichten, frdert die Union nach Art. 67 Abs. 3 AEUV die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichnung von Schengen I 1985 und die Unterzeichnung von Schengen II 1990 erforderten eine
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783668040731
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 28
- Utgivningsdatum: 2015-10-06
- Förlag: Grin Verlag