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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Universitt des Saarlandes (Bankbetriebslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In Artikel 9 Abs. 3 unseres Grundgesetzes (GG) heit es: "Das Recht, zur Wahrung und Frderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fr jedermann und fr alle Berufe gewhrleistet. Abreden, die dieses Recht einschrnken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Manahmen sind rechtswidrig." Um eine solche autonome Ordnung des Arbeitslebens zu realisieren, ist der Tarifvertrag das geeignete Mittel. Als Grundlage dient das Tarifvertragsgesetz (TVG), welches eine Konkretisierung dieser garantierten Koalitionsfreiheit ist. Am 31.12.1998 galten in der Bundesrepublik 49.540 Tarifvertrge, die entscheidende Bedeutung fr die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Deutschland haben. Rund 7.700 Tarifvertrge wurden davon allein im Jahr 1998 neu abgeschlossen. Seit dem Inkrafttreten des TVG am 9.4.1949 sind in der BRD 309.675 Tarifvertrge abgeschlossen worden. Sie beeinflussen unbestritten die Arbeitsverhltnisse von ca. 24,5 Millionen Arbeitnehmern. Die Umschreibung der Koalitionsttigkeit in Art. 9 Abs. 3 knpft an den Tatbestand der abhngigen Arbeit an. Sie beschrnkt sich allerdings nicht nur auf Bedingungen, die das Arbeitsverhltnis betreffen, sondern mglicherweise auch auf allgemeine arbeitsrechtliche, wirtschafts- und sozialpolitische Verhltnisse.
Tarifvertrge erfllen drei wesentliche Funktionen:
1. Schutzfunktion: Der Tarifvertrag schtzt den Arbeitnehmer vor einseitiger Festlegung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber, da der Arbeitsvertrag die im Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen nicht unterschreiten darf (Mindestarbeitsbedingungen).
2. Ordnungsfunktion: Der Tarifvertrag gibt whrend seiner Geltungsdauer allen Arbeitsverhltnissen, die von ihm erfat werden, einen bestimmten Inhalt.
3. Friedensfunktion: Whrend
In Artikel 9 Abs. 3 unseres Grundgesetzes (GG) heit es: "Das Recht, zur Wahrung und Frderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fr jedermann und fr alle Berufe gewhrleistet. Abreden, die dieses Recht einschrnken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Manahmen sind rechtswidrig." Um eine solche autonome Ordnung des Arbeitslebens zu realisieren, ist der Tarifvertrag das geeignete Mittel. Als Grundlage dient das Tarifvertragsgesetz (TVG), welches eine Konkretisierung dieser garantierten Koalitionsfreiheit ist. Am 31.12.1998 galten in der Bundesrepublik 49.540 Tarifvertrge, die entscheidende Bedeutung fr die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Deutschland haben. Rund 7.700 Tarifvertrge wurden davon allein im Jahr 1998 neu abgeschlossen. Seit dem Inkrafttreten des TVG am 9.4.1949 sind in der BRD 309.675 Tarifvertrge abgeschlossen worden. Sie beeinflussen unbestritten die Arbeitsverhltnisse von ca. 24,5 Millionen Arbeitnehmern. Die Umschreibung der Koalitionsttigkeit in Art. 9 Abs. 3 knpft an den Tatbestand der abhngigen Arbeit an. Sie beschrnkt sich allerdings nicht nur auf Bedingungen, die das Arbeitsverhltnis betreffen, sondern mglicherweise auch auf allgemeine arbeitsrechtliche, wirtschafts- und sozialpolitische Verhltnisse.
Tarifvertrge erfllen drei wesentliche Funktionen:
1. Schutzfunktion: Der Tarifvertrag schtzt den Arbeitnehmer vor einseitiger Festlegung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber, da der Arbeitsvertrag die im Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen nicht unterschreiten darf (Mindestarbeitsbedingungen).
2. Ordnungsfunktion: Der Tarifvertrag gibt whrend seiner Geltungsdauer allen Arbeitsverhltnissen, die von ihm erfat werden, einen bestimmten Inhalt.
3. Friedensfunktion: Whrend
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838624075
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 40
- Utgivningsdatum: 2000-06-01
- Förlag: Diplom.de