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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in 249 BGB verankerte Prinzip der Totalreparation besagt, dass ein zum Schadensersatz verpflichteter Schuldner prinzipiell unabhngig vom Ma des eigenen Verschuldens auf Ersatz des vollen Schadens haftet, wenn den Glubiger kein Mitverschulden trifft. Bereits bei der Fassung des BGB im Jahr 1896 wurde aber erkannt, dass dieses Prinzip fr Arbeitsverhltnisse nicht geeignet ist, weil der Arbeitnehmer einem unberschaubaren Risiko ausgesetzt wrde. Trotzdem fehlt es bis heute an einer einheitlichen spezialgesetzlichen Regelung zum Arbeitsvertragsrecht, die auch die Frage des Schadensersatzes umfasst. Auch durch den im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 eingefgten 619 a BGB wurde diese Lcke nicht geschlossen, da es sich hier um eine reine Beweislastregel handelt.
Die heute ber die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptschlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB bernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlssigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden knne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und fr diesen Fall die Haftung fr den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlssigkeit eingeschrnkt. Nach Vorlage durch den groen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschrnkung fr jede betriebliche Ttigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden A
Die heute ber die allgemeinen Regelungen des BGB hinaus anzuwendenden Prinzipien der Schadensersatzhaftung im Arbeitsrecht wurden daher hauptschlich in der Rechtsprechung entwickelt und nur zum Teil in das BGB bernommen. So hat erstmalig 1936 das Arbeitsgericht Plauen bei einem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden geurteilt, dass nach Treu und Glauben bei nur leichter Fahrlssigkeit der Arbeitnehmer nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden knne. Das Bundesarbeitsgericht hat 1957 unterschieden, ob eine Arbeit gefahrgeneigt sei und fr diesen Fall die Haftung fr den Arbeitnehmer auf mindestens mittlere Fahrlssigkeit eingeschrnkt. Nach Vorlage durch den groen Senat des BAG und Zustimmung durch den Bundesgerichtshof wurde mit Urteil des BAG vom 27.9.1994 diese Einschrnkung fr jede betriebliche Ttigkeit angenommen, durch die ein Schaden verursacht wird (sog. Haftungsprivileg des Arbeitnehmers). In der vorliegenden A
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640431762
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 28
- Utgivningsdatum: 2009-09-24
- Förlag: Grin Publishing