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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Siegen (Lehrstuhl BWL II - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Sommersemester 2007, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Abbau der wirtschaftlichen, technischen und institutionellen Hindernisse für den grenzübergreifenden Handel ist mit der zunehmenden politischen Integration in der Europäischen Union (EU) deutlich fortgeschritten. Die Steuersysteme jedoch vollzogen diesen Wandel nur äußerst schleppend nach. Vor allem der Grad der Rechtsvereinheitlichung im Bereich der direkten Steuern, insbesondere der Körperschaftsteuer (KSt), konnte damit nicht mithalten. Bisher existiert eine einheitliche Unternehmensbesteuerung in der EU nicht.
Die Unternehmen in der EU sind heute in einem einzigen Wirtschaftsraum mit 27 verschiedenen nationalen Unternehmensteuersystemen konfrontiert. Diese Koexistenz führt zu enormen Befolgungskosten und Unsicherheiten, die mit der Einhaltung derart vieler unterschiedlicher Regelvorschriften und Netzen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verbunden sind. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden dadurch möglicherweise ganz von einer grenzüberschreitenden Tätigkeit abgehalten. Hinzu kommen zusätzlich besondere Steuerkosten, Effizienzeinbußen und mangelnde Transparenz. Diese grundlegenden Schwierigkeiten erschweren derzeit noch die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen. Je größer das zwischen den Mitgliedstaaten (MS) bestehende steuerliche Belastungsgefälle durch Abweichungen bei den effektiven KSt-Sätzen ist, desto größer ist notwendigerweise das Marktversagen, andernfalls werden der EU wirtschaftlich Verluste an potenzieller Wohlfahrt in Form von Wohlfahrtskosten verursacht.
Die von der Zersplitterung der steuerlichen Gewinnermittlung im Binnenmarkt ausgehenden Probleme haben erneut die Frage nach einer Harmonisierung auf europäischer Ebene aufgeworfen. Der EGV sieht zwar in Art. 93 ein Mandat für die Harmonisierung der indirekten Steuern vor, enthält aber keinen entsprechenden Auftrag für die direkten Steuern. Bei ihren Bemühungen wird die Europäische Kommission (EU-Kommission) nur nach Maßgabe des in der EU-Verfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips (Art. 5) tätig, wonach Entscheidungen möglichst dezentral und auf der unmittelbar berührten Ebene getroffen werden sollten. Auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und damit ein zentrales Element nationaler Steuersouveränität nicht aufgegeben wird, strebt man zumindest derzeit eine Harmonisierung der KSt-Sätze nicht an.
Die Unternehmen in der EU sind heute in einem einzigen Wirtschaftsraum mit 27 verschiedenen nationalen Unternehmensteuersystemen konfrontiert. Diese Koexistenz führt zu enormen Befolgungskosten und Unsicherheiten, die mit der Einhaltung derart vieler unterschiedlicher Regelvorschriften und Netzen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verbunden sind. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden dadurch möglicherweise ganz von einer grenzüberschreitenden Tätigkeit abgehalten. Hinzu kommen zusätzlich besondere Steuerkosten, Effizienzeinbußen und mangelnde Transparenz. Diese grundlegenden Schwierigkeiten erschweren derzeit noch die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen. Je größer das zwischen den Mitgliedstaaten (MS) bestehende steuerliche Belastungsgefälle durch Abweichungen bei den effektiven KSt-Sätzen ist, desto größer ist notwendigerweise das Marktversagen, andernfalls werden der EU wirtschaftlich Verluste an potenzieller Wohlfahrt in Form von Wohlfahrtskosten verursacht.
Die von der Zersplitterung der steuerlichen Gewinnermittlung im Binnenmarkt ausgehenden Probleme haben erneut die Frage nach einer Harmonisierung auf europäischer Ebene aufgeworfen. Der EGV sieht zwar in Art. 93 ein Mandat für die Harmonisierung der indirekten Steuern vor, enthält aber keinen entsprechenden Auftrag für die direkten Steuern. Bei ihren Bemühungen wird die Europäische Kommission (EU-Kommission) nur nach Maßgabe des in der EU-Verfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips (Art. 5) tätig, wonach Entscheidungen möglichst dezentral und auf der unmittelbar berührten Ebene getroffen werden sollten. Auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und damit ein zentrales Element nationaler Steuersouveränität nicht aufgegeben wird, strebt man zumindest derzeit eine Harmonisierung der KSt-Sätze nicht an.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640235421
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 80
- Utgivningsdatum: 2008-12-19
- Förlag: Grin Verlag