Samhälle & debatt
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Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Berufsbildungskosten nach dem Einkommensteuergesetz
Anja McKe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Berufsakademie Sachsen in Dresden, 46 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf dem Arbeitsmarkt haben in den letzten Jahren tief greifende Vernderungen
stattgefunden. Hufig erfordert es die Arbeitsmarktsituation, umzusatteln und eine zweite
oder gar dritte, ganz anders geartete Berufsausbildung zu durchlaufen. Aber auch die
Neigung der Brger, aus eigenem Antrieb einen Arbeitsplatzwechsel oder gar Berufswechsel
zu vollziehen, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur nderung der AO und weiterer Gesetze der sich
ndernden Berufs- und Arbeitswelt Rechnung getragen und den 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu
geregelt und 12 Nr. 5 EStG neu in das Gesetz eingefgt, wonach Aufwendungen fr die
erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten sind, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhltnisses stattfinden.
Die Kosten fr ein Erststudium anlsslich einer berufsbegleitenden Fortbildung sind
lngstens bis einschlielich 2003 als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
bercksichtigungsfhig. Die LStR 2005 stellen klar, dass ein Sonderausgabenabzug bei einem
berufsbegleitenden Erststudium in Betracht kommt.
Der BFH hatte in einer Vielzahl von Entscheidungen, beginnend mit Urteil vom 04.12.02,
seine Rechtssprechung gendert und die Aufwendungen fr nahezu jede Bildungsmanahme
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesehen. Die Gesetzesnderung hat diese
Auffassung zum Teil korrigiert. Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 04.11.051
Stellung zur Auslegung der genderten Vorschriften (Anlage 1). Die Regelungen des BMFSchreiben
sind erstmals fr den Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden2.
Die Studienarbeit soll darstellen, wie Bildungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens beim Studenten/
stattgefunden. Hufig erfordert es die Arbeitsmarktsituation, umzusatteln und eine zweite
oder gar dritte, ganz anders geartete Berufsausbildung zu durchlaufen. Aber auch die
Neigung der Brger, aus eigenem Antrieb einen Arbeitsplatzwechsel oder gar Berufswechsel
zu vollziehen, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur nderung der AO und weiterer Gesetze der sich
ndernden Berufs- und Arbeitswelt Rechnung getragen und den 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu
geregelt und 12 Nr. 5 EStG neu in das Gesetz eingefgt, wonach Aufwendungen fr die
erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten sind, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhltnisses stattfinden.
Die Kosten fr ein Erststudium anlsslich einer berufsbegleitenden Fortbildung sind
lngstens bis einschlielich 2003 als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
bercksichtigungsfhig. Die LStR 2005 stellen klar, dass ein Sonderausgabenabzug bei einem
berufsbegleitenden Erststudium in Betracht kommt.
Der BFH hatte in einer Vielzahl von Entscheidungen, beginnend mit Urteil vom 04.12.02,
seine Rechtssprechung gendert und die Aufwendungen fr nahezu jede Bildungsmanahme
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesehen. Die Gesetzesnderung hat diese
Auffassung zum Teil korrigiert. Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 04.11.051
Stellung zur Auslegung der genderten Vorschriften (Anlage 1). Die Regelungen des BMFSchreiben
sind erstmals fr den Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden2.
Die Studienarbeit soll darstellen, wie Bildungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens beim Studenten/
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640172429
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 88
- Utgivningsdatum: 2008-09-28
- Förlag: Grin Verlag