Juridik
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Niederlassungsfreiheit Zwingt Nationalstaaten Nicht Zur Erlaubnis Des Uneingeschrankten Wegzugs Von Unternehmen in Einen Anderen Eu-Staat
Siegfried Schwab
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Gericht wie das vorlegende, bei dem eine Berufung gegen die Entscheidung eines mit der Fhrung des Handelsregisters betrauten Gerichts anhngig ist, das einen Antrag auf nderung einer Angabe in diesem Register abgelehnt hat, ist als Gericht anzusehen, das nach Art. 234 EG (jetzt Art. 267) zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist, obwohl weder die Entscheidung des Handelsregistergerichts in einem streitigen Verfahren ergeht noch die Prfung der Berufung durch das vorlegende Gericht in einem solchen erfolgt. Art. 234 Abs. 2 EG ist bei nationalen Rechtsvorschriften ber das Recht, gegen eine Entscheidung, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt wird, Rechtsmittel einzulegen, dass die mit dieser Vertragsbestimmung den nationalen Gerichten eingerumte Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nicht durch die Anwendung dieser Rechtsvorschriften in Frage gestellt werden darf, nach denen das Rechtsmittelgericht die Entscheidung, mit der die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof beschlossen wird, abndern, auer Kraft setzen und dem Gericht, das diese Entscheidung erlassen hat, aufgeben kann, das nationale Verfahren, das ausgesetzt worden war, fortzusetzen. Die Art. 43 EG und 48 EG sind beim gegenwrtigen Stand des Gemeinschaftsrechts so auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegrndeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft des nationalen Rechts des Mitgliedstaats, nach dessen Recht sie gegrndet wurde, zu behalten. Die zentrale berlegung des Gerichtshofs geht dahin, dass es nach dem Wortlaut des Artikels 48 EG
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640886128
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 28
- Utgivningsdatum: 2011-04-07
- Förlag: Grin Publishing