Samhälle & debatt
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Risikoabschtzung bei Kindeswohlgefhrdung anhand des Falls von Kevin K. unter Bercksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Tatjana Tomic
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitt abw. Verhalten, Note: 1,7, Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit geraumer Zeit wird die ffentlichkeit mit dem Thema Kindeswohlgefhrdung bzw. Kindesttung durch die Medien konfrontiert.
Schicksale wie das von Kevin K. gelangten so zur trauriger Berhmtheit.
Der Gesetzgeber sah einen Anlass zur Novellierung der Kinder-
und Jugendhilfe zum einen, um einen effektiveren Schutz des Kindeswohls zu gewhrleisten zum anderen, weil es wiederholte Strafverfahren wegen Verletzung der Garantenpflicht, gegen Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe gab bzw. gibt.
Dies fhrte wiederum zu einer Verunsicherung und damit verbundener fachinterner Diskussion ber das persnliche strafrechtliche Risiko unter den Sozialarbeitern sowie den Jugendmtern.
Bislang ging der Gesetzgeber davon aus, dass in 50 Abs. 3 SGB VIII
(Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und den Familiengerichten) das Anrufen des Gerichtes, wenn es dessen Ttigkeit fr erforderlich hlt, geregelt wre.
An keiner Stelle wurde aber explizit geregelt, was das Jugendamt zunchst zu tun hat, um eine mgliche Gefhrdung des Kindeswohls festzustellen.
Um eine genaue Risikoeinschtzung vornehmen zu knnen muss das Jugendamt nicht nur bestimmte Befugnisse haben, sondern eine Mitwirkung bei der Risikoeinschtzung muss auf Seiten der Eltern sowie der Kinder bzw. Jugendlichen verpflichtend gemacht werden.
Klare Regelungen im Bezug auf die Befugnisse im Zusammenhang mit der Informationsgewinnung und dem Verfahren der Risiko-einschtzung waren zwingend erforderlich.
Durch den Beschuss" der Jugendmter durch die Medien hat das Ansehen und das gesetzte Vertrauen in die Jugendmter sehr gelitten.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Novellierung eine klare Handlungsleitlinie fr die Jugendhilfe.
Schicksale wie das von Kevin K. gelangten so zur trauriger Berhmtheit.
Der Gesetzgeber sah einen Anlass zur Novellierung der Kinder-
und Jugendhilfe zum einen, um einen effektiveren Schutz des Kindeswohls zu gewhrleisten zum anderen, weil es wiederholte Strafverfahren wegen Verletzung der Garantenpflicht, gegen Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe gab bzw. gibt.
Dies fhrte wiederum zu einer Verunsicherung und damit verbundener fachinterner Diskussion ber das persnliche strafrechtliche Risiko unter den Sozialarbeitern sowie den Jugendmtern.
Bislang ging der Gesetzgeber davon aus, dass in 50 Abs. 3 SGB VIII
(Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und den Familiengerichten) das Anrufen des Gerichtes, wenn es dessen Ttigkeit fr erforderlich hlt, geregelt wre.
An keiner Stelle wurde aber explizit geregelt, was das Jugendamt zunchst zu tun hat, um eine mgliche Gefhrdung des Kindeswohls festzustellen.
Um eine genaue Risikoeinschtzung vornehmen zu knnen muss das Jugendamt nicht nur bestimmte Befugnisse haben, sondern eine Mitwirkung bei der Risikoeinschtzung muss auf Seiten der Eltern sowie der Kinder bzw. Jugendlichen verpflichtend gemacht werden.
Klare Regelungen im Bezug auf die Befugnisse im Zusammenhang mit der Informationsgewinnung und dem Verfahren der Risiko-einschtzung waren zwingend erforderlich.
Durch den Beschuss" der Jugendmter durch die Medien hat das Ansehen und das gesetzte Vertrauen in die Jugendmter sehr gelitten.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Novellierung eine klare Handlungsleitlinie fr die Jugendhilfe.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640332137
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 84
- Utgivningsdatum: 2009-05-29
- Förlag: Grin Verlag