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Der deutsche Strafprozess zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass zwar das Verfahren durch die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan in das Stadium der Hauptverhandlung gelangt, dass es aber nach ihrer Erffnung Aufgabe des Gerichts ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Bei der Festsetzung der Strafe unterliegt es keinen Bindungen an die Antrge der anderen Prozessbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft kann daher die Anklage in der Hauptverhandlung nicht rechtswirksam vertreten und bt somit in diesem Verfahrensabschnitt lediglich die Rolle eines Gesetzeswchters aus. Die daher nicht zu leugnende Tatsache, dass das reformierte Strafverfahren die Inquisitionsmaxime nicht vollstndig berwunden hat, beruht historisch zum einen auf einem fortwirkenden quasi-absolutistischen Souvernittsverstndnis, mit dem ein wirklicher Rechtsstreit zwischen Untertan und Staat sowie wirkliche Kontrolle der Exekutive durch Gerichte als unbeteiligte Dritte nicht zu vereinbaren gewesen wre. Zum anderen wurde der Strafrichter wiederum als Sachwalter einer sittlich oder sogar religis begrndeten absoluten Strafgerechtigkeit qualifiziert. Da beide Grnde heute unter der Herrschaft des Grundgesetzes ihre Gltigkeit verloren haben, untersucht Volker Haas abschlieend, ob nicht die Hauptverhandlung als Parteiprozess ausgestaltet werden msste, in dem der Staat sein Strafrecht gegenber dem Angeklagten, der Angeklagte aber auch seine subjektiven Grundrechte gegenber dem Staat vor einem neutralen Gericht durchsetzen kann.
- Format: Inbunden
- ISBN: 9783161494024
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 520
- Utgivningsdatum: 2008-08-06
- Förlag: Mohr Siebeck