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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten Master of Laws (LL.M.), Sprache: Deutsch, Abstract: Jedem Erfolg geht eine Idee voraus."1
Das Verstndnis dieser auf den ersten Blick recht simpel erscheinenden Aussage ist von enormer Wichtigkeit. Denn bertrgt man diesen Gedanken auf die Wirtschaft und die Unternehmen eines Landes, so wird verdeutlicht, was teilweise selbstverstndlich erscheinen knnte: die Gedanken und Ideen der Mitarbeiter tragen entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei und sind ein bedeutender Faktor fr eine wettbewerbsfhige Wirtschaft mit innovativen Produkten und Dienstleistungen.2 In der Rolle als Arbeitnehmer entwickelte Ideen sind kostbares geistiges Eigentum mit hohem wirtschaftlichen Potential, welche es zu schtzen gilt. In diesem Zusammenhang tauchen konsequenterweise verschiedene Fragen auf: gehrt" die Idee oder die Erfindung dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber? Wer ist berechtigt die Erfindung schtzen zu lassen und wer darf die Erfindung nutzen? Das am 25. Juli 1957 in Kraft getretene Gesetz ber Arbeitnehmererfindungen (ArbEG)3 liefert Antworten auf diese Fragestellungen. Die vorliegende Arbeit skizziert die Grundzge des Gesetzes und vermittelt dem Leser einen berblick ber die wichtigsten Bestimmungen.
Das Verstndnis dieser auf den ersten Blick recht simpel erscheinenden Aussage ist von enormer Wichtigkeit. Denn bertrgt man diesen Gedanken auf die Wirtschaft und die Unternehmen eines Landes, so wird verdeutlicht, was teilweise selbstverstndlich erscheinen knnte: die Gedanken und Ideen der Mitarbeiter tragen entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei und sind ein bedeutender Faktor fr eine wettbewerbsfhige Wirtschaft mit innovativen Produkten und Dienstleistungen.2 In der Rolle als Arbeitnehmer entwickelte Ideen sind kostbares geistiges Eigentum mit hohem wirtschaftlichen Potential, welche es zu schtzen gilt. In diesem Zusammenhang tauchen konsequenterweise verschiedene Fragen auf: gehrt" die Idee oder die Erfindung dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber? Wer ist berechtigt die Erfindung schtzen zu lassen und wer darf die Erfindung nutzen? Das am 25. Juli 1957 in Kraft getretene Gesetz ber Arbeitnehmererfindungen (ArbEG)3 liefert Antworten auf diese Fragestellungen. Die vorliegende Arbeit skizziert die Grundzge des Gesetzes und vermittelt dem Leser einen berblick ber die wichtigsten Bestimmungen.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656632610
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 20
- Utgivningsdatum: 2014-04-11
- Förlag: Grin Verlag