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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Wrttemberg Mannheim, frher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Fragen der europischen Integration
sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG
schtzt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte
Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer
Europischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundstzen gengt.
Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zustndigkeitsvorbehalte ist die
Rechtswegfrage im europischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer,
Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von
einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmglichkeiten des BVerfG gesprochen,
der auch auf den Bedeutungszuwachs des europischen Rechts und des EuGH zurckzufhren ist.
Nationalstaatliche Vorwrfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht
im europischen Verfassungsraum abgegrenzt werden knnen, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das
europische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den
Grundrechtsschutz geprgt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem
die Verfassungsbeschwerde ergnzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen
Zustndigkeitsgefges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale
Identittskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die uersten Grenzen europischer
Integration berwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefhrden
zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass
Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn
eb
sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG
schtzt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte
Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer
Europischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundstzen gengt.
Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zustndigkeitsvorbehalte ist die
Rechtswegfrage im europischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer,
Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von
einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmglichkeiten des BVerfG gesprochen,
der auch auf den Bedeutungszuwachs des europischen Rechts und des EuGH zurckzufhren ist.
Nationalstaatliche Vorwrfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht
im europischen Verfassungsraum abgegrenzt werden knnen, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das
europische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den
Grundrechtsschutz geprgt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem
die Verfassungsbeschwerde ergnzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen
Zustndigkeitsgefges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale
Identittskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die uersten Grenzen europischer
Integration berwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefhrden
zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass
Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn
eb
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656669623
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 42
- Utgivningsdatum: 2014-06-12
- Förlag: Grin Verlag